Ihre Anfrage zur Heizungsmodernisierung

mit wenigen Klicks zum Wunschangebot »

Sie möchten Ihren immer teurer werdenden CO2-Ausstoß verringern? Berechnen Sie Ihre mögliche CO2-Ersparnis mit einer neuen Heizungsanlage!

Wir zeigen es Ihnen: Schröder-Erklär-Videos. Unsere Videos zu Themen aus der Wärme- und Energieerzeugung.

Ihr Heizungsbauer aus Gütersloh

Eine neue Heizung bedeutet eine große Investition. Die Entscheidung für ein Heizsystem sollte also gut überlegt sein, sie soll auch in einigen Jahren noch zukunftsfähig sein. Als Ihr Heizungsbauer in Gütersloh erhalten Sie bei uns eine kompetente Beratung für die richtige Heizung. Im ersten Schritt schauen wir uns die Gebäudedaten an – Baujahr, Dämmstandard, Verbrauch etc.. Nach einer Analyse bekommen sie von uns eine erste Einschätzung über die verschiedenen Heizungsmöglichkeiten, die ungefähren Investitionskosten und die voraussichtlichen Fördermittel. Kommt eine der Varianten für eine neue Heizung in Frage, vereinbaren wir einen Ortstermin und schauen uns die Gegebenheiten vor Ort genau an. Bei Wärmepumpen etwa schauen wir uns dabei auch die Heizflächen bzw. Heizkörper genau an und berechnen die Wärmeleistung. Anschließend erhalten Sie von uns Ihr persönliches Angebot für Ihre neue Heizungsanlage. Anträge für die Fördermittel von Bund und Land stellen wir gerne für Sie. Wärmepumpen mit Photovoltaik und Akkutechnik, Pelletkessel und Solaranlagen können Sie sich in unserer Energieausstellung live und in Funktion erleben.

Welche Heizung ist für die Zukunft die Richtige?

Eine neue Heizung hält im Schnitt ca. 20-25 Jahre, eine neue Heizung würde man also bis mindestens 2045 betreiben. Im Jahr 2045 müssen jedoch alle Gebäude klimaneutral betrieben werden, das heißt es darf in Deutschland kein Gas- oder Ölkessel mehr mit fossilen Energieträgern betrieben werden. Zwar dürften solche Kessel etwa mit grünem Wasserstoff weiter betrieben werden, diesen zum Heizen zu nutzen, macht allerdings keinen Sinn. Grüner Wasserstoff wird knapp und teuer bleiben und vornehmlich in der Industrie verwendet werden, wo es wegen der hohen Temperaturen keine Alternativen gibt.

Wasserstoff wird mittels Elektrolyse mit grünem Strom hergestellt. Aus 10kWh Strom können so 7kWh Wärme mit einer Gasheizung generiert werden. Wärmepumpen können mit 10kWh Strom 40-50kWh Wärme bereitstellen. Dass in Zukunft einfach alle Gasheizungen auf Wasserstoff umgestellt werden ist also unwahrscheinlich, da es teuer und ineffizient ist und somit dem Klimaschutz deutlich weniger hilft als eine Wärmepumpe. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, bei Ihrer neuen Heizung bereits jetzt auf die konsequente Nutzung von erneuerbaren Energien zu setzen und keine Gas- oder Ölkessel oder Hybridanlagen mit einem fossilen Anteil mehr zu verbauen.

Uns ist natürlich auch beim Einsatz von erneuerbaren Energien besonders wichtig, dass die bei Ihnen zu Hause verbaute Heiztechnik wirklich praxistauglich ist. Aus diesem Grund testen wir die neuen Techniken, die wir Ihnen als Heizungsbauer anbieten, für mindestens ein Jahr in unseren Räumlichkeiten in Gütersloh. Mit uns können Sie sich also auf tatsächlich geprüfte Heiztechnik nach aktuellen Standards verlassen.

Als Heizungsbauer in Gütersloh arbeiten wir zu einem zuvor vereinbarten Fixpreis. Dieser enthält die Kosten für alle Ausführungen und Materialien. Dadurch ist das gesamte Projekt für Sie von Anfang an komplett finanziell planbar. Mit unserem Heizungs-Konfigurator können Sie sich bereits vorab einen Eindruck von dem möglichen Investitionsrahmen verschaffen. Unsere erfahrenen Heizungsbauer erstellen für Sie im Anschluss ein unverbindliches Heizungsangebot.

Wartung und Notdienst

Service endet bei uns nicht nach Projektende. Als engagierte Heizungsbauer sind wir im Raum Gütersloh auch nach der eigentlichen Arbeit weiterhin Ihr Dienstleister und Ansprechpartner. Auch Wartungen gehören für den Erhalt der Effizienz und Langlebigkeit Ihrer Heizung dazu. Und da wir wissen, dass ein Notfall auch zur Unzeit eintreten kann, sind wir zudem nach Feierabend und am Wochenende schnellstmöglich für Sie zur Stelle, damit Sie nicht im Kalten sitzen.

Das Gebäudeenergiegesetz

Heizungsgesetz GEG erklärt

Das Gesetz ist verabschiedet: ab 2024 dürfen nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, welche zu mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. In der Praxis gibt es allerdings Übergangsfristen. Alte Heizungsanlagen dürfen repariert werden, eine Austauschpflicht gibt es bei stimmten Anlagen erst ab einem Alter von 30 Jahren.

Die 65%-Regel gilt unmittelbar zunächst nur für Neubauten. Die 65%-Regel gilt bei Bestandsbauten erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. In Gütersloh ist dies spätestens am 30.06.2026 der Fall.

Allerdings: alle ab 2024 eingebaute Gasheizungen müssen ab 2029 schrittweise mit Wasser-stoff oder Biogas betrieben werden.  

Übergangsfristen

Geht eine Heizung irreparabel kaputt, soll es möglich sein, für 5 Jahre eine fossilbetriebene neue Heizung einzubauen. Nach 5 Jahren muss die 65% Regelung dann aber erfüllt werden. Förderungen gibt es für den Einbau fossiler Heizungen aber nicht, so dass diese Variante wenig sinnvoll ist.

Mietkosten

Bis zu 10% der Kosten (abzüglich der Förde-rungen) dürfen als Mieterhöhung angesetzt werden. Bisher waren es 8%.

Die Kosten dürfen aber nicht um mehr als 50Cent/m² steigen.

Beratungspflicht

Für die Zeit, in der es noch möglich ist, eine Gas- oder Ölheizung einzubauen, sieht das Ge-setz eine Beratungspflicht vor. Die Beratung soll auf Risiken hinweisen, insbesondere auf hohe Kosten infolge fest eingeplanter steigender CO2-Steuern. Verkäufer von Gas- und Ölheizungen werden sich dies wohl in Zukunft unterschreiben lassen.

Welche Heizungen können verbaut werden?

1.           Anschluss an ein Fernwärmenetz
2.           Wärmepumpen (Erdwärme und Luft-Wasser-Wärmepumpen)
3.           Pellet- und Holzheizungen
4.           Stromdirektheizungen
5.           Gas und Öl-Hybridheizungen (65% Wärmepumpe oder Solarthermie)
6.           Gasheizungen, sofern diese wasserstoff-  tauglich sind. Ab 2029 muss diese Heizung dann aber auch tatsächlich mit grünem  Wasserstoff oder Biogas betrieben werden.
7.           Ölheizungen, welche mit 65% erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden.

Förderkonzept nach dem neuen GEG 2024

Die neue Förderung startet zum 01.01.2024

Die maximal förderfähigen Kosten, also die maximalen Investitionskosten, welche gefördert werden, werden auf 30.000€ für ein Einfamilienhaus gedeckelt (2023 60.000€ je Wohneinheit).

Staffelung förderfähige Kosten:

  • 1. Wohneinheit: 30.000€
  • 2.-6. Wohneinheit: jeweils +10.000€/WE
  • ab der 7. Wohneinheit: jeweils 3.000€/WE

Förderungen / Zuschuss:

  • Sockelbetrag 30% für alle Erfüllungsoptionen
  • Zusätzlich 20% bei Austausch bis 2028* (sinkt danach jährlich um 3%)
  • Zusätzlich 5% bei Nutzung von Erdwärme oder R290 bei Luft-WP
  • Zusätzlich 30% bei Einkommen bis 40.000€/a
  • Die Maximalförderung ist auf 70% gedeckelt.

Ob die „alte“ Förderung 2023 oder die neue Förderung ab 2024 für Ihre Immobilie besser ist und ob es Sinn macht, in 2023 noch einen Förderantrag zu stellen,  hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wir geben  Ihnen gerne eine Einschätzung hierzu.

 

Heizungen und Solaranlagen

teaser-waermepumpen.jpg

Erdwärme / Wärmepumpen

mehr erfahren »

schroeder_06_2023_-037_clean__Benutzerdefiniert_.jpg

Photovoltaik & Wärmepumpen

mehr erfahren »

teaser-pelletheizungen.jpg

Pelletheizungen

mehr erfahren »

teaser-gas-brennwerttechnik.jpg

Gas-Brennwerttechnik

mehr erfahren »

teaser-solarthermie.jpg

Solarthermie

mehr erfahren »

teaser-pelletheizungen.jpg

Holzvergaserkessel

mehr erfahren »

teaser-blockheizkraftwerke.jpg

Blockheizkraftwerke

mehr erfahren »

teaser-oel-brennwerttechnik.jpg

Öl-Brennwerttechnik

mehr erfahren »

Chat Icon
Paar erhält eine Heizungsberatung